Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terlinden Textilpflege AG (Terlinden)
Terlinden ist Mitglied des Verbands Textilpflege Schweiz (VTS)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terlinden Textilpflege AG («Terlinden»)
I. | AUSFÜHRUNG, LEISTUNG UND PREISE |
1. | TERLINDEN verpflichtet sich zur fachmännischen und umweltbewussten Textil- und Teppichpflege bzw. Änderungsschneiderei. |
2. | Massgebend für die Behandlungsmethode ist das Textilpflegekennzeichen des zu bearbeitenden Artikels. Die Notwendigkeit einer Sonderbehandlung muss durch das Textilpflegekennzeichen eindeutig ersichtlich sein. Fehlt das Textilpflegekennzeichen, entspricht es nicht internationalen Normen, ist es widersprüchlich oder unklar, so ist TERLINDEN ermächtigt, die Behandlung nach eigener fachmännischer Beurteilung und ohne vorgängige Information des Kunden vorzunehmen. |
3. | Ein Reinigungserfolg kann nicht garantiert werden. Der Reinigungspreis ist in jedem Fall geschuldet. |
4. | Die durch TERLINDEN erfasste Stückzahl und Beschaffenheit der Artikel ist massgebend für deren Bearbeitung, Rückgabe und Preisfestsetzung. |
5. | TERLINDEN kann für besondere Artikel (namentlich teure, bearbeitungsintensive oder empfindliche Stücke) oder bei zusätzlichen Dienstleistungen (wie beispielsweise Mottenbehandlung bei Teppichen) nach eigenem Ermessen Zuschläge auf die in der Preisliste festgesetzten Preise erheben. |
II. | VERANTWORTLICHKEIT |
1. | Jede Haftung von TERLINDEN wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. |
2. | Voraussetzung einer Haftung von TERLINDEN ist die Beständigkeit des gereinigten Artikels bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlendem oder widersprüchlichem Textilpflegekennzeichen stellt TERLINDEN für die Behandlung auf eigene Fachkenntnisse ab, wobei eine Haftung ausdrücklich wegbedungen ist. Keine Haftung besteht ebenfalls, wenn der Kunde eine andere Behandlung in Auftrag gibt als auf dem Textilpflegekennzeichen angegeben oder wie von TERLINDEN empfohlen. |
3. | Trotz vorangegangener fachmännischer Warenschau übernimmt TERLINDEN keine Verantwortung für Schäden, die durch Mängel oder nicht vorhersehbare Eigenschaften des Artikels entstanden sind. Zu Mängeln und nicht vorhersehbaren Eigenschaften gehören namentlich die ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse der Behandlung auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. |
4. | Eine Haftung bei Mass- oder Farbtonveränderungen des Artikels im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. Bei Vorhängen ist von einer Massveränderung (Einlaufen) von 2% auszugehen, wobei je nach Beschaffenheit des Stoffes die Massveränderung höher ausfallen kann. |
5. | TERLINDEN kann die vorgängige Unterzeichnung einer Vorbehaltserklärung durch den Kunden verlangen. Mit der Vorbehaltserklärung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Behandlung des Artikels durch TERLINDEN ausschliesslich selber. Die abweichenden Vereinbarungen der Vorbehaltserklärung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. |
III. | RÜCKGABE |
1. | TERLINDEN bemüht sich, die vereinbarten Liefertermine bestmöglich einzuhalten. Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Leistungskürzungen. |
2. | Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen vollständige Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheins bzw. Vorweisen der elektronischen Kundenkarte. Ist der Abholschein oder die elektronische Kundenkarte nicht vorhanden, kann TERLINDEN für die Ausgabe des Artikels ein amtliches Ausweispapier des Kunden verlangen. Der Abholschein verliert damit seine Gültigkeit. Bei Abholungen mittels elektronischer Kundenkarte sind die von TERLINDEN elektronisch registrierten Angaben (z.B. welche Artikel ausgehändigt wurden) massgeblich. |
3. | Nicht abgeholte Textilien werden durch TERLINDEN auf Risiko des Kunden aufbewahrt. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann TERLINDEN über die Artikel entschädigungslos verfügen. Insbesondere bei Teppichen behält sich TERLINDEN vor, dem Kunden eine monatliche Aufbewahrungsgebühr in Rechnung zu stellen. |
4. | Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im unbearbeiteten Zustand dem Kunden zurückgegeben. Der Kunde verzichtet auf weitere Ansprüche gegenüber TERLINDEN. |
IV. | BEANSTANDUNGEN |
1. | Beanstandungen des Kunden müssen unter Vorlage des Abholscheins und des beanstandeten Artikels unverzüglich nach der Rückgabe des Artikels erfolgen, spätestens aber innert drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels. |
2. | Alle Beanstandungen werden von TERLINDEN geprüft. TERLINDEN steht das Recht zur Nachbehandlung oder Reparatur des Artikels zu. |
3. | Ein allfälliger Schadenersatz von TERLINDEN bei Schäden oder Verlust von Artikeln beschränkt sich auf den Zeitwert gemäss der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Der Kunde anerkennt, dass als Basis für den Zeitwert der effektiv bezahlte Preis massgeblich ist, sofern dieser nicht höher als der Neu- oder Wiederbeschaffungswert ist. Es obliegt dem Kunden, den Nachweis des bezahlten Preises mittels Kaufquittung oder sonstiger Bestätigung zu belegen. Der Kunde akzeptiert die Richtlinien der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS als integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Real- oder Neuwertersatz des Artikels ist ausgeschlossen. |
V. | DATENNUTZUNG UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG |
1. | Der Kunde ermächtigt TERLINDEN, persönliche Daten wie z.B. Name, Adresse, Kontaktangaben, Kreditkartendetails, Anzahl und Art der Aufträge, Umsätze oder besuchte Filialen für die weitere interne Verwendung zu erfassen und zu speichern. |
2. | Diese Daten stellt der Kunde TERLINDEN von sich aus zur Verfügung, wie z.B. bei der Registration und Benutzung der Terlinden-App, Anmeldung für den Newsletter oder mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von TERLINDEN. |
3. | TERLINDEN wird alle persönlichen Daten vertraulich verwenden, sei dies im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder deren Abrechnung sowie für Eigenwerbung (z.B. mittels Mitteilung an den Kunden über die Terlinden-App, Post oder E-Mail) oder für interne Auswertungen. Die Weitergabe der Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder für TERLINDEN zur Erbringung der Dienstleistung oder Durchsetzung von Rechten nicht erforderlich ist. |
4. | Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Berichtigung oder Löschung der persönlichen Daten wird TERLINDEN auf schriftliche Aufforderung des Kunden erfüllen. |
V. | VI.ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT OMBUDSSTELLE TEXTIL PSE |
1. | Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Bei der Dienstleistung von TERLINDEN handelt es sich um einen Auftrag gemäss Art. 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Bestimmungen des Auftragsrechts gelangen zur Anwendung, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen mit dem Kunden keine abweichende Regelung enthalten. |
2. | Sind der Kunde und TERLINDEN bei einer Beanstandung uneinig über den Zeitwert des Artikels oder die fachmännische Behandlung durch TERLINDEN, so verpflichten sich der Kunde und TERLINDEN, anstelle von Ergreifen von Rechtsmitteln den Schadenfall zur abschliessenden Begutachtung der Ombudsstelle Textil PSE (Paritätische Schadenerledigungsstelle) zu unterbreiten. Der Entscheid der Ombudsstelle Textil PSE ist für den Kunden und TERLINDEN verbindlich. |
Küsnacht, 1. Juli 2018 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Teppichpflege
I. | MÄNGEL AN EINGELIEFERTEM GUT Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Gutes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. durch ungenügende Echtheit der Färbungen, frühere unsachgemässe Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Teppich, welche von Schädlingen (Motten) befallen sind, werden auch ohne Auftrag zu Lasten des Kunden gereinigt und mit Mottenschutz ausgerüstet. |
II. | AUSSERORDENTLICHE AUFWENDUNGEN Wenn erforderlich wird die Fleckenentfernung von Hand ausgeführt und dem Kunden gemäss dem zusätzlichen geleisteten Aufwand verrechnet. |
III. | EINE EINWANDFREIE ENTFERNUNG VON FLECKEN KANN NICHT GARANTIERT WERDEN. |
IV. | RÜCKTRITT Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemässen Bearbeitung, dass die Beschaffenheit des Gutes eine ordnungsgemässe Bearbeitung in Frage stellt, so hat der Kunde sich darüber auszusprechen, ob er die Fortführung der Arbeiten auf sein eigenes Risiko verlange oder vom Vertrag zurücktrete. Ist eine Stellungnahme des Kunden nicht innert nützlicher Frist erhältlich, so wird Rücktritt vom Vertrag angenommen. |
V. | ABLIEFERUNG Aus verspäteter Ablieferung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Rücknahme des Gutes muss innerhalb von 1 Monat nach Fertigstellung erfolgen. Nach dieser Frist muss eine Aufbewahrungsgebühr bezahlt werden. Die TERLINDEN Textilpflege AG kann Aufträge, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung vom Auftraggeber zurückgenommen werden, zur Deckung ihrer Forderung freihändig verwerten oder zu Marktpreisen selbst erwerben. |
VI. | BEANSTANDUNGEN Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innert 10 Tagen nach Warenempfang schriftlich erhoben werden. |
VII. | HAFTUNG Jede Haftung für Schäden, die auf Mängel am eingelieferten Gut zurückzuführen sind (siehe Punkt I.), wird abgelehnt. Im Übrigen besteht eine Haftung der TERLINDEN Textilpflege AG nur insoweit, als sie nachweislich eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist auf den Gebrauchswert des Stückes, doch maximal auf CHF 300/m2, begrenzt. |
VIII. | GERICHTSSTAND |
Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Hauptsitz von TERLINDEN. |