Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terlinden Textilpflege AG (Terlinden)
Terlinden ist Mitglied des Verbands Textilpflege Schweiz (VTS)
I. | AUSFÜHRUNG, LEISTUNG UND PREISE |
1. | TERLINDEN verpflichtet sich zur fachmännischen und umweltbewussten Textil- und Teppichpflege bzw. Änderungsschneiderei. |
2. | Massgebend für die Behandlungsmethode ist das Textilpflegekennzeichen des zu bearbeitenden Artikels. Die Notwendigkeit einer Sonderbehandlung muss durch das Textilpflegekennzeichen eindeutig ersichtlich sein. Fehlt das Textilpflegekennzeichen, entspricht es nicht internationalen Normen, ist es widersprüchlich oder unklar, so ist TERLINDEN ermächtigt, die Behandlung nach eigener fachmännischer Beurteilung und ohne vorgängige Information des Kunden vorzunehmen oder auf eine Behandlung zu verzichten. |
3. | Ein Reinigungserfolg kann nicht garantiert werden. Der Reinigungspreis ist in jedem Fall geschuldet. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im unbearbeiteten Zustand dem Kunden zurückgegeben. Der Kunde verzichtet auf weitere Ansprüche gegenüber TERLINDEN. |
4. | Die durch TERLINDEN erfasste Stückzahl und Beschaffenheit der Artikel ist massgebend für deren Bearbeitung, Rückgabe und Preisfestsetzung. |
5. | TERLINDEN kann für besondere Artikel (namentlich teure, bearbeitungsintensive oder empfindliche Stücke) oder bei zusätzlichen Dienstleistungen (wie beispielsweise Mottenbehandlung bei Teppichen) nach eigenem Ermessen Zuschläge auf die in der Preisliste festgesetzten Preise erheben. |
II. | VERANTWORTLICHKEIT |
1. | Jede Haftung von TERLINDEN wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. |
2. | Voraussetzung einer Haftung von TERLINDEN ist die Beständigkeit des gereinigten Artikels bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlendem oder widersprüchlichem Textilpflegekennzeichen stellt TERLINDEN für die Behandlung auf eigene Fachkenntnisse ab, wobei eine Haftung ausdrücklich wegbedungen ist. Keine Haftung besteht ebenfalls, wenn der Kunde eine andere Behandlung in Auftrag gibt als auf dem Textilpflegekennzeichen angegeben oder wie von TERLINDEN empfohlen. |
3. | Trotz vorangegangener fachmännischer Warenschau übernimmt TERLINDEN keine Verantwortung für Schäden, die durch Mängel oder nicht vorhersehbare Eigenschaften des Artikels entstanden sind. Zu Mängeln und nicht vorhersehbaren Eigenschaften gehören namentlich die ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse der Behandlung auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. |
4. | Eine Haftung bei Mass- oder Farbtonveränderungen des Artikels im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. Bei Vorhängen ist von einer Massveränderung (Einlaufen) von 2% auszugehen, wobei je nach Beschaffenheit des Stoffes die Massveränderung höher ausfallen kann. |
5. | TERLINDEN kann die vorgängige Unterzeichnung einer Vorbehaltserklärung durch den Kunden verlangen. Mit der Vorbehaltserklärung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Behandlung des Artikels durch TERLINDEN ausschliesslich selbst. Die abweichenden Vereinbarungen der Vorbehaltserklärung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. |
III. | RÜCKGABE |
1. | TERLINDEN bemüht sich, die vereinbarten Liefertermine bestmöglich einzuhalten. Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Leistungskürzungen. |
2. | Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen vollständige Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheins bzw. Vorweisen der elektronischen Kundenkarte. Ist der Abholschein oder die elektronische Kundenkarte nicht vorhanden, kann TERLINDEN für die Ausgabe des Artikels ein amtliches Ausweispapier des Kunden verlangen. Der Abholschein verliert damit seine Gültigkeit. Bei Abholungen mittels elektronischer Kundenkarte sind die von TERLINDEN elektronisch registrierten Angaben (z.B. welche Artikel ausgehändigt wurden) massgeblich. |
3. | Terlinden kann den Artikel nach der Behandlung zum Schutz vor Verunreinigungen während des Transports verpacken und dem Kunden abgeben. Die Verpackung ist für eine Lagerung des Artikels nicht geeignet. |
4. | Nicht abgeholte Textilien werden durch TERLINDEN auf Risiko des Kunden aufbewahrt. Lagerungsschäden sind nicht auszuschliessen. Eine Haftung dafür wird abgelehnt, und es wird keine Nachbehandlung zur Behebung von Lagerungsschäden (z.B. Feuchtigkeit) vorgenommen. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann TERLINDEN über die Artikel entschädigungslos verfügen. Insbesondere bei Teppichen behält sich TERLINDEN vor, dem Kunden eine monatliche Aufbewahrungsgebühr in Rechnung zu stellen. |
IV. | BEANSTANDUNGEN |
1. | Beanstandungen des Kunden müssen unter Vorlage des Abholscheins und des beanstandeten Artikels unverzüglich nach der Rückgabe des Artikels erfolgen, spätestens aber innert drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels. Der Artikel muss in ungetragenem resp. unbenutztem Zustand sein. |
2. | Alle Beanstandungen werden von TERLINDEN sorgfältig geprüft und begründet beantwortet oder erklärt. TERLINDEN steht das Recht zur Nachbehandlung oder Reparatur des Artikels zu. Das weitere Vorgehen (erneute Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung an die Ombudsstelle Textil PSE, usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. |
3. | Ein allfälliger Schadenersatz von TERLINDEN bei Schäden oder Verlust von Artikeln beschränkt sich auf den Zeitwert des Artikels zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gemäss der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Der Kunde anerkennt, dass als Basis für den Zeitwert der effektiv bezahlte Preis massgeblich ist, sofern dieser nicht höher als der Neu- oder Wiederbeschaffungswert ist. Es obliegt dem Kunden, den Nachweis des bezahlten Preises mittels Kaufquittung oder sonstiger Bestätigung zu erbringen. Der Kunde akzeptiert die Richtlinien der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS als integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Real- oder Neuwertersatz des Artikels ist ausgeschlossen. Nach erfolgtem Schadenersatz geht der Artikel in das Eigentum von TERLINDEN über. |
4. | Kommt keine Einigung zustande, empfiehlt TERLINDEN dem Kunden, den Schadenfall der Ombudsstelle Textil PSE zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. |
V. | BESONDERHEITEN BEI DER TEPPICHPFLEGE |
1. | Neben den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen für die Teppichpflege zusätzlich folgende abweichende oder ergänzende Regelungen zur Anwendung. |
2. | Trotz vorangegangener fachmännischer Warenschau übernimmt TERLINDEN keine Verantwortung für Schäden, die durch Mängel oder nicht vorhersehbare Eigenschaften des Artikels entstanden sind. Zu Mängeln und nicht vorhersehbaren Eigenschaften gehören bei Teppichen insbesondere frühere unsachgemässe Behandlungen, mitgelieferte Fremdkörper sowie andere verborgene Mängel. Für unmittelbare Schäden und für verborgene Mängel wie schwache Fransen, morsche Stellen im Flor (z.B. durch Blumentöpfe, Urin etc.), alte Flickstellen, ausgebleichte oder auslaufende Farben und Vergilbungen, die erst im Rahmen der Behandlung sichtbar werden, übernimmt TERLINDEN keine Haftung. |
3. | Die Teppiche sind in den Räumlichkeiten von TERLINDEN gegen Diebstahl, Wasser und Feuer zum Zeitwert versichert. Farbstoffe können durch Sonnenlicht (UV-Strahlung) geschädigt sein und sich dadurch in der Behandlung verändern. Für Farb- und Farbtonabweichungen, Massverluste sowie unegale Warenbilder und Strukturveränderungen übernimmt TERLINDEN keine Verantwortung. Auf Mottenschutz-Behandlungen gewährt TERLINDEN keine Garantie. |
4. | Bei Teppichen beträgt der Mindestauftrag 1 m2. Kleinere Teppiche werden als 1 m2 verrechnet. Bei runden Teppichen wird der Durchmesser im Quadrat berechnet. Das Teppichmass berechnet sich inklusive Fransen. |
5. | Für Beanstandungen in der Teppichpflege wird dem Kunden eine verlängerte Frist spätestens innert zehn Arbeitstagen ab Entgegennahme des Teppichs gewährt. Es obliegt dem Kunden, den Teppich innert dieser Frist zu begutachten und zu prüfen. |
VI. | DATENNUTZUNG UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG |
1. | Der Kunde ermächtigt TERLINDEN, persönliche Daten wie z.B. Name, Adresse, Kontaktangaben, Kreditkartendetails, Anzahl und Art der Aufträge, Umsätze oder besuchte Filialen für die weitere interne Verwendung zu erfassen und zu speichern. |
2. | Diese Daten stellt der Kunde TERLINDEN von sich aus zur Verfügung, wie z.B. bei der Registration und Benutzung der Terlinden-App, Anmeldung für den Newsletter oder mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von TERLINDEN. |
3. | TERLINDEN wird alle persönlichen Daten vertraulich verwenden, sei dies im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder deren Abrechnung sowie für Eigenwerbung (z.B. mittels Mitteilung an den Kunden über die Terlinden-App, Post oder E-Mail) oder für interne Auswertungen. Die Weitergabe der Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder für TERLINDEN zur Erbringung der Dienstleistung oder Durchsetzung von Rechten nicht erforderlich ist. |
4. | Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Berichtigung oder Löschung der persönlichen Daten wird TERLINDEN auf schriftliche Aufforderung des Kunden erfüllen. |
VII. | ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND |
1. | Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Bei der Dienstleistung von TERLINDEN handelt es sich um einen Auftrag gemäss Art. 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Bestimmungen des Auftragsrechts gelangen zur Anwendung, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorbehaltserklärung oder sonstige schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden keine abweichende Regelung enthalten. |
2. | Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis befindet sich am Hauptsitz von TERLINDEN. |
Küsnacht, 1. April 2023 |